Hebesatz Ungerechtigkeit in Haan

Bauprojekte in Haan

Haaner FDP: Differenzierter Hebesatz schafft neue Ungerechtigkeit



Die Ratsentscheidung zu unterschiedlichen Hebesätzen ab 2025 für die Grundsteuer B ist aus Sicht der Haaner FDP der falsche Weg. Ab 2025 gibt es Wohnungen 1. Klasse ( Hebesatz 536 %) und 2. Klasse (Hebesatz 958 %), wie bei Gewerbe. Wohnungen auf gemischt genutzten Grundstücken, und dies sind sehr viele, werden auf Grund des Mehrheitsbeschlusses des Rates mit dem hohen gewerblichen Hebesatz besteuert. Das ist mehr als ein Schönheitsfehler. Reine Wohngebäude werden zwar nun geringer belastet als bei einem einheitlichen Hebesatz, Wohngebäude mit einer Gewerbeeinheit werden dagegen noch einmal stärker belastet. „Der differenzierte Hebesatz schafft neue Ungerechtigkeit“ sagt Michael Ruppert, Fraktionsvorsitzender der Haaner FDP. „Die Notreparatur eines schlechten Gesetzes wird auf die Gemeinden abgeschoben“. 

Grund dafür ist das sogenannte Scholz-Model, benannt nach dem ehemaligen Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, für das sich das Land NRW entschieden hat. Mit einem Wechsel auf ein einfacheres Flächenmodell könnten große Sprünge bei der Grundsteuerbelastung vermieden werden. Dazu hatte die Haaner FDP bereits im Juni 2022 einen Antrag formuliert. Alternativ könnte das Land NRW auch über die Grundsteuer-Messzahl die Auswirkungen abfedern. Diese Lösung schlägt der Städte- und Gemeindebund NRW vor. 

Mit der jetzigen Ratsentscheidung, so die Haaner FDP, entstehe zudem erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand. „Es darf bezweifelt werden, daß dies eine rechtssichere Lösung ist“, gibt Michael Ruppert zu bedenken. In jedem Fall sei mit einer großen Zahl von Widersprüchen zu rechnen. Fragwürdig ist in den Augen der FDP auch die Darstellung der Ratsmehrheit, die neuen Hebesätze seien aufkommensneutral. Schließlich wurde die Grundsteuer schon in den beiden letzten Jahren im Vorgriff gleich zwei Mal erhöht. Nicht ohne Grund habe sich auch die Bürgermeisterin der Stadt Haan für den einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B ausgesprochen.


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